Egal, ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder der aktuelle abgelaufen ist – wir übernehmen alle Details für Sie
Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann wissen Sie sicherlich, dass ein Energieausweis unerlässlich ist. Inmitten der Vielzahl an Angeboten ist es jedoch wichtig, den richtigen Partner an Ihrer Seite zu haben.
Als erfahrene Immobilienmakler arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Fachleuten zusammen, die über das nötige Fachwissen und die offizielle Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises verfügen.
Unser Service beschränkt sich nicht nur auf die Beschaffung des Energieausweises. Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch energieeffiziente Modernisierungen noch weiter steigern können.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten für Heizung und Wasser der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage eines technischen Gutachtens erstellt, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet. Er errechnet einen theoretischen Energiebedarf, der unabhängig vom Nutzerverhalten ist.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten haben Sie die Wahl zwischen beiden Varianten des Energieausweises. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde bzw. das Gebäude durch nachträgliche Modernisierungen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis verpflichtend.
Falls Sie unsicher sind, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, beraten wir Sie gerne und finden die passende Lösung.
In der Regel trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meistens der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft obliegt es jedoch dem Hausverwalter, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzustellen. Die Kosten dafür werden dann anteilig von allen Eigentümern getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Dieser wird jedoch nicht für die einzelne Wohnung, sondern für das gesamte Gebäude ausgestellt, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und einer Dachgeschosswohnung im gleichen Gebäude derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen stark variieren kann.
Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell, sicher und zu einem fairen Preis
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos verläuft und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind? Dann sind wir der richtige Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unseren Service rund um den Energieausweis zu erfahren.